ArmenierInnen: Gerechtigkeit im 100. Jahr!

Der heurige 24. April steht weltweit im Gedenken des 100. Jahrestages eines der dunkelsten und übertünchtesten Kapitel der Geschichte des 20. Jahrhunderts in Europa: des Beginns des Genozids an den Armeniern im Osmanischen Reich.blume-armenien-kl

Mit den etwa 1,5 Millionen Opfern der Deportationen, Todesmärsche, Massaker, Morde, des Hungers und von Krankheiten 1915/16, wurden innerhalb kürzester Zeit mindestens zwei Drittel aller Armenier hingemordet. Der mit Michael Mann – einem der führenden Experten der Erforschung der modernen Praxen ethnischer Säuberungen und Genozide – gesprochen: proportional „erfolgreichste Säuberungsmord des zwanzigsten Jahrhunderts“. Hand in Hand mit ihnen fielen dem Regime der sog. „Jungtürken“-Bewegung in rigorosen Vertreibungen und Massakern zugleich hunderttausende Assyrer, Aramäer, Chaldäer und Pontos-Griechen zum Opfer.
Unter dem Deckmantel einer vorgeblichen Deportation, vorangepeitscht und systematisch staatlich organisiert unter Federführung Talats (Innenminister), Envers (Verteidigungsminister) und der grauen Eminenz Sakir – der wie ein tödlicher Odem die Todesmärsche und Massaker an den Männern, Frauen und Kindern beaufsichtigte -, wurde so ein Völkermord in Gang gesetzt.
Ein Genozid zugleich, in den in indirekter wie direkter Mitschuld jedoch auch die imperialistischen Großmächte selbst verstrickt waren. Sei es, dass sie die Armenier wie Großbritannien in ihren Kriegsplänen zu instrumentalisieren suchten, um sie in eins dann aber ihrem Schicksal zu überlassen. Oder in direkter Komplizenschaft wie Deutschland und Österreich, im „einzigen Ziel“, wie es der deutsche Reichskanzler Hollweg im Wissen um das Gemetzel formulierte, „die Türkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu halten, gleichgültig ob darüber Armenier zu Grunde gehen oder nicht.“ Und die politischen Hauptverantwortlichen des Genozids nach Kapitulation des Regimes dann heimlich von der deutschen Marine ausschiffen ließ.
Mit der  längst überfälligen politischen Anerkennung und Verurteilung durch die „Gemeinsame Erklärung“ der Paralamentsparteien diesen Dienstag, ist jedoch erst ein erster förmlicher Schritt getan. Dessen nähere Bedeutung wird sich an den daraus folgenden Konsequenzen bemessen. Die geforderten Aufarbeitung betrifft allerdings auch die Mitschuld und Verstrickung Österreichs, welche sich mitnichten auf die bloße Verbündetheit der österreich-ungarischen Monarchie mit dem Osmanischen Reich im Ersten Weltkrieg beschränkt. Zahlreiche verbündete Soldaten beteiligten sich in den Reihen der osmanischen Armee persönlich an den Massakern. Durch seinen höchstrangigen österreichischen Offizier, k. u. k. Feldmarschalleutnant und Militärbevollmächtigten in der Türkei Joseph Pomiankowski , waren die Herrschenden im Land über den Völkermord genau unterrichtet.
Zeitgleich leugnet die Türkei als Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reiches den Genozid an den Armeniern bis heute vehement. Die Opferzahlen werden  relativiert und die Armenier selbst als Täter diffamiert. Der Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches („Beleidigung des Türkentums“) wiederum wird u.a. dazu verwendet, Kritik an dieser Position des türkischen Staates zu unterbinden und zu bestrafen. In der politischen und diplomatischen Thematisierung des Genozids in den offiziellen Beziehungen Österreichs zur Türkei, sowie seinem Wirken gegen Verurteilungen demokratischer und politischer Kräfte nach Art.301 liegt so denn auch eine weitere Nagelprobe.

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