von Emmerich Tálos, 23.12.2013 / Arbeit & Wirtschaft
Vergangenen Samstag jährte sich die Ausschaltung der Selbstverwaltung in den Arbeiterkammern durch das austrofaschistische Herrschaftsregime zum achtzigsten Mal. Der damalige Kanzler Dollfuß hatte in seiner Trabrennplatzrede einige Monate zuvor noch angekündigt: „Wir werden niemals die Lebens- und Grundrechte der Arbeiter antasten, im Gegenteil, ein gerechter, christlicher Staat muss gerade den Ansprüchen der arbeitenden Menschen in erster Linie gerecht werden“ (Dollfuß, Trabrennplatzrede vom 11. September 1933). Die Realität hinsichtlich der interessenpolitischen, rechtlichen und materiellen Bedingungen der Arbeiterschaft war allerdings eine ganz andere. Das austrofaschistische Herrschaftssystem produzierte eine macht- und gesellschaftspolitische Schieflage, von der insbesondere die Arbeiterschaft massiv betroffen war. Dies zeigte sich vor allem an zwei Aspekten: der Einschränkung bzw. der Beseitigung des Handlungsspielraumes der Arbeiterschaft und deren Vertretungen zum einen und den gravierenden Einschnitten in Arbeitsrecht und Sozialleistungen zum anderen.
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