Aus der AK: „Die Leistungen unseres Solidarstaates müssen erhalten bleiben!“

Obschon sich Gewerkschaften und AK geradezu sträflich in die radikal-unsoziale Budgetkonsolidierung der schwarz-rot-pinken Bundesregierung auf Kosten der Arbeitenden und breiten Bevölkerungskreise einbinden ließen, gibt es (zumindest) partiell erste zaghafte Ablehnungspunkte. So etwa erteilte, von uns mit angestoßen, die letzte Vollversammlung der AK-Niederösterreich der geplanten Chuzpe einer Abschaffung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) in einem gemeinsamen Antrag eine breite Absage.

Schon in den letzten Jahren wurden die gemeinhin als „Lohnnebenkosten“ denunzierten Sozialstaatsbeiträge markant und mit spürbaren sowie nachhaltigen Auswirkungen auf die Finanzierung des Sozialstaates gekürzt. Die zurückliegenden Kürzungen kosten bereits satte 2,2 Milliarden Euro im Jahr und klettern heuer auf einen jährlichen Einnahmeentfall von 2,8 Milliarden Euro empor.

Die für 2027 (wenn auch unter Budgetvorbehalt) paktierte Abschaffung des Dienstgeberbeitrags zum FLAF wäre ein weiterer, multipliziert-gravierender Einschnitt und horrendes Zuckerl an den Unternehmenssektor in exorbitanter Höhe von 8 Milliarden Euro im Jahr, die umgekehrt zugleich als weitere massive Budgetbelastung zu Buche schlagen würden. Dabei wurden dessen Beiträge schon 2017 von 4,5 % auf 4,1 % und 2018 auf 3,9 % gekürzt und mit heurigem 1.1. 2025 noch einmal auf 3,7% abgesenkt. 

Nimmt man die bereits zurückliegenden Kürzungen und die paktierte Abschaffung des Dienstgeberbeitrags zum FLAF zusammen, summierte sich der budgetäre Einnahmeausfall durch beide allein im Jahr 2030 zu Koalitionsende auf satte 11 Milliarden Euro. Und das inmitten eines budgetpolitischen Spar- und Belastungskurses, dass es nur so kracht im Gebälk. Dieser Gipfelpunkt fand und findet dann auch seitens der Vollversammlung der AK Niederösterreichs die Ablehnung:

Die Sicherstellung der Finanzierung des Solidarstaates stellt eine der zentralen Aufgaben staatlicher Verantwortung dar. Dennoch wird sowohl im aktuellen Regierungsprogramm als auch in vorangegangenen politischen Diskussionen wiederholt eine Reduktion der Solidarstaatsbeiträge – oftmals verkürzt als Lohnnebenkosten bezeichnet – in Erwägung gezogen. Die bestehenden sozialen Leistungen sind aber nicht selbstverständlich. Sie sind das Ergebnis jahrzehntelanger, hart geführter politischer Auseinandersetzungen und das Resultat erfolgreicher Verhandlungen durch die Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Der Begriff „Lohnnebenkosten“ greift zudem viel zu kurz und suggeriert lediglich eine Belastung ohne klaren Gegenwert. Tatsächlich handelt es sich um ein umfassendes System sozialer Leistungen und Absicherungen, zu denen unter anderem die Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung zählen. Ergänzt wird dieses System durch den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), den Wohnbauförderungsbeitrag sowie den Beitrag zum Insolvenzentgeltfonds. Diese Beiträge sind die tragenden Säulen des österreichischen Sozialstaates und gewährleisten den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihrer Familien gegenüber unvorhersehbaren sozialen und wirtschaftlichen Risiken.

Insbesondere der Familienlastenausgleichsfonds erfüllt eine bedeutende gesellschaftliche Funktion, da über ihn Leistungen wie die Familienbeihilfe, Schülerfreifahrten, das Kinderbetreuungsgeld sowie die Bereitstellung von Schulbüchern finanziert werden. Eine Kürzung oder der Entfall dieser Mittel ohne jegliche Gegenfinanzierung hätte unmittelbare und schwerwiegende Auswirkungen auf die finanzielle Absicherung zahlreicher Familien. Ebenso unverzichtbar ist der Insolvenzentgeltfonds, der im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers die Auszahlung ausstehender Löhne an die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherstellt.

Selbst scheinbar geringe Kürzungen der Solidarstaatsbeiträge führen unweigerlich zu Leistungskürzungen oder -verschlechterungen, sofern keine gleichwertigen alternativen Finanzierungsquellen geschaffen werden. Bereits in den vergangenen Jahren kam es zu signifikanten Reduktionen: Der Beitrag zur Unfallversicherung wurde von 1,4 % im Jahr 2014 auf derzeit 1, 1 % gesenkt. Der Zuschlag zum Insolvenzentgeltfonds wurde im selben Zeitraum von 0,55 % auf 0, 1 % reduziert. Der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds sank von ursprünglich 4,5 % auf aktuell 3, 7 %. Auch der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung wurde zuletzt von 3 % auf 2,95 % gesenkt.

Diese Entwicklung verdeutlicht, dass weitere Kürzungen eine ernstzunehmende Gefährdung der finanziellen Stabilität und Leistungsfähigkeit des österreichischen Sozialstaates darstellen. Ohne eine adäquate Gegenfinanzierung sind substanzielle Einschränkungen sozialstaatlicher Leistungen unausweichlich, was insbesondere die Absicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihrer Familien empfindlich beeinträchtigen würde. Es ist daher unabdingbar, die Finanzierung dieser solidarischen Strukturen langfristig zu sichern und damit den sozialen Ausgleich sowie die gesellschaftliche Stabilität auch künftig zu gewährleisten.

Daher fordert die 3. Vollversammlung der XVII. Funktionsperiode der AK Niederösterreich die aktuelle Bundesregierung auf, Kürzungen von Solidarstaatsbeiträgen zu unterlassen.

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