Zwei mal halb ist einmal ganz!

AK Wien & Niederösterreich beschließen im patchwork  
„Klares Nein zu Dumping-Arbeitsverhältnissen“ AK-Logo-verrückt
Auf eher ungewöhnlich Weise gelang es KOMintern jüngst – gegen die menschenverachtenden wie auf ein Lohn- und Sozialdumping abzielenden Vorschläge unterschiedlichster politischer Seiten, geflüchtete Menschen zu gemeinnütziger Zwangstätigkeit zu verdonnern und als Lohndrücker missbrauchen zu wollen – dass sich die Vollversammlungen der AK-Wien und AK-NÖ zu einem klaren Nein dazu aussprachen und sich als Interessenvertretung aller Arbeitenden erklärten. Auf eigentümliche Weise deswegen, da die Abstimmungen in Wien und NÖ genau umgekehrt verliefen:

Die AK-Wien konnte sich so zwar nicht zu einem Nein zur „bezahlten gemeinnützigen Tätigkeiten ohne Arbeitsverhältnisse für AsylwerberInnen“ durchringen, bekannte sich dafür aber mit breiter Mehrheit dazu, „Interessenvertretung für alle ArbeiternehmerInnen“ im Bundesland „zu sein, egal woher sie kommen und unabhängig ihres rechtlichen Aufenthaltsstatus“ und sich folglich auch „für alle gleichermaßen einzusetzen“. Demgegenüber konnte sich die AK-Vollversammlung Niederösterreichs mit statutarischem Ausflüchten nicht entschließen, sich als Interessensvertretung aller ArbeitnehmerInnen des Bundeslands unabhängig ihres rechtlichen Aufenthaltsstatus zu erklären, erteilte dafür jedoch der Forderung nach „Ein-Euro-Jobs“ und „gemeinnützigen Tätigkeiten ohne Arbeitsverhältnisse“ eine eindeutige und unmissverständliche Absage.

Zwei mal halb macht in Summe aber auch einmal ganz!

KOMintern-Antrag an die AK-Vollversammlung als PDF

 Klares Nein zu Dumping-Arbeitsverhältnissen

Die Diskussion um Arbeits- und Lebensperspektiven von geflüchteten Menschen in Österreich bringt leider auch menschenverachtende Vorschläge von unterschiedlichster politischer Seite hervor.
Allen Vorschlägen einer (sehr geringen) gesetzliche Entgelt-Höchstgrenze, eines gesetzlichen „Maximallohns“ liegt zugrunde, dass damit vom Gesetzgeber explizit ein Dumpingsektor am Arbeitsmarkt geschaffen wird.
Unselbständige Beschäftigung muss sich an jene Normen, die die Arbeiterbewegung in den letzten Jahrzehnten und Jahrhunderten erstritten hat, halten. Hier eine Tür zu öffnen, stellt einerseits eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft dar, andererseits bedroht dies reguläre Arbeitsverhältnisse.
Auch ist in keiner Weise einzusehen, dass es eine Prekarisierung von Tätigkeiten geben soll, welche bisher als reguläre Dienstverhältnisse vereinbart werden mussten. Jobs, die bisher unter das ArbVG, ANSchG, kollektive Entgeltregelungen etc. fielen, sollen hinkünftig als „gemeinnützige Jobs ohne ein Arbeitsverhältnis“ gelten (Gemeindebundpräsident Mödlhammer). Nur weil eine Arbeitstätigkeit gemeinnützig oder im Sozialbereich angesiedelt ist, darf sie nicht einfach den bisherigen Regelungen entzogen werden.

  •  Die AK weist die Forderungen nach „Ein-Euro-Jobs“ für anerkannte Flüchtlinge, nach bezahlten gemeinnützigen Tätigkeiten ohne Arbeitsverhältnisse für AsylwerberInnen und ähnliche Ansinnen zurück.
  •  Die AK betont, Interessenvertretung für alle ArbeitnehmerInnen ihres Bundeslandes zu sein, egal woher sie kommen und unabhängig ihres rechtlichen Aufenthaltsstatus´ und setzt sich für alle gleichermaßen ein.

 

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