Mindestlohn rauf – Arbeitszeit runter!

Der neue Kampagnen-Falter von KOMintern ist da: Mindestlohn rauf – Arbeitszeit runter!

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„Die Zahl der Beschäftigten, die mit ihrem Einkommen gerade über die Runden kommen oder für die es gar nicht mehr reicht, steigt dramatisch an“ – konstatierten ÖGB und AK schon vor längerem.
Eine zunehmend verbreitete Alltagserfahrung, in der sich die Einkommensentwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte widerspiegelt.  Während die Gewinne und Besitzeinkommen in den letzten Jahren und Jahrzehnten konstant auf Kosten der Löhne emporkletterten, hinkten Letztere dieser Entwicklung in jeder Hinsicht hinterher.

Daher fordern wir als KOMintern denn auch mit Nachdruck parallel zu kräftigen Lohnerhöhungen zugleich einen flächendeckenden Mindestlohn.

Arm trotz Arbeit?

So regelt sich die Lohnhöhe in Österreich zwar vorrangig über die „Ist-Löhne“, die vor allem in gewerkschaftlich gut organisierten Branchen sowie in jenen, in denen Zusatzzahlungen üblich sind, über dem KV-Mindestlohn- bzw. Gehalt liegen.
Gleichzeitig gibt es jedoch eine Reihe von Branchen, in denen „Ist-Überzahlungen“ selten sind bzw. überhaupt nicht vorkommen und daher die jeweiligen Mindestlöhne die realen Einkommen bestimmen. Allen voran die klassischen Niedriglohnbranchen. Und auch auf Erstgenannte wächst der Lohndruck.
Um diese zunehmende Armutsgefährdung und Lohnarmut, den ständig steigenden Druck auf die Lohneinkommen und den vielfach unhaltbaren Hungerlöhnen, allen voran in den Niedriglohnbranchen einen Riegel vorzuschieben, sowie gleichzeitig die eklatante Lohnschere zwischen Männern und Frauen, wie Lohndiskriminierung von MigrantInnen entschärfen zu können, bedarf es eines flächendeckenden Mindestlohns, der diesen Namen auch verdient.

Lebensstandard sichern – Mindestlohn von 1.760.- brutto!

Beziffert man diesen nicht einfach über den Daumen, sondern orientiert sich hierfür vielmehr, sowie in gleichzeitiger Bindung des Mindestlohns an ihn, am Metaller-Kollektivvertrag als österreichischem „Leit-KV“ und der entsprechenden Beschäftigungsgruppe*  ergibt sich daraus ein Mindestlohn von aktuell (mind.) 1.761,86 brutto.

Wir fordern daher:

° Einen flächendeckenden, kollektivvertraglichen Mindestlohn von 1.761,86 EUR (Einstiegseinkommen)
° Den entsprechenden aliquoten Anteil anhand der vereinbarten Arbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte
° Einen entsprechenden Mindestgrundgehalt auch in allen Branchen außerhalb der klassischen  Kollektivverträge **
Ein Gebot der Stunde, das hunderttausende Vollzeit in Arbeit stehenden Beschäftigten, wie (aliquot) rund 950.000 (unselbständig) Teilzeit- wie „Zwangsteilzeit“-Beschäftigten einen Mindestlebensstandard sichern würde.

Mindestlohn durch Kollektivvertrag!

Anders als in anderen europäischen Ländern existiert in Österreich (aus historischen und institutionellen Bedingungen, wie einem hohen gewerkschaftlichen Organisierungsgrad) eine gut etablierte Form der Kollektivverträge, die – im Unterschied etwa zu Deutschland – für die Betriebe verbindlich sind. So wird der Mindestlohn für unselbständig Beschäftigte bisher denn auch, ähnlich wie in Dänemark, Schweden und Finnland, über gewerkschaftlich ausgehandelte Kollektivverträge bzw. Mindestlohntarife u.a. geregelt, und deckt bis zu 98% aller unselbständigen Werktätigen ab.

Mit einem KV-Mindestlohn…
  • bleibt der Mindestlohn in Österreich auch Bestandteil der gewerkschaftlichen Lohnauseinandersetzungen, und wird nicht – wie im Falle gesetzlicher Mindestlöhne – aus den gewerkschaftlichen Lohnverhandlungen wie unmittelbaren Gewerkschaftskämpfen herausgenommen
  • bleibt die gewerkschaftliche Kollektivvertragsautonomie von staatlichen Eingriffen unberührt
  • wird die weitere Mindestlohnentwicklung nicht der Regierungswillkür oder dem „Statistischem Zentralamt“ überantwortet
Mehr Zeit für uns!

Aber damit ist es keinesfalls getan. Gleichzeitig bedarf es einer weitreichenden Arbeitszeitverkürzung: Als gleichermaßen beschäftigungspolitischem Hebel, wie als (über die Konsumpartizipation hinausgehende) Aneignung der Produktivitätssteigerung seitens der Werktätigen auch in Form von mehr freier Zeit. Sprich: Gewinn an Eigenzeit fürs Private, für Muße, Genuß und Selbstentfaltung.
Was wir demgegenüber erleben sind profitorientierte Arbeitszeitverkürzungen auf Kosten sowohl der Beschäftigten wie dem damit einhergehenden Heer an Arbeitslosen, und ohne jedweden Lohnausgleich: in Form der  rapiden Zunahme an Teilzeit und prekären Beschäftigungen wie einer explodierenden Massenarbeitslosigkeit (welche nichts anderes als eine Arbeitszeitverkürzung im gesellschaftlichen Maßstab, allerdings in deren inhumanster Art, bedeutet).
Die 35-Stunden-Woche, bereits 1983 als Produktivitätsabgeltung der Effektivierungen der vorangegangenen Jahrzehnte gefordert, ist, von ÖGB wie AK vielfach beschlossen, auch nach drei Jahrzehnten noch nicht durchgesetzt. Die gesetzliche Regelarbeitszeit liegt – auch wenn teilweise auf KV-Ebene Verbesserungen erreicht wurden – unverändert bei 40 Stunden.
Von einer flächendeckenden Arbeitszeitverkürzung, gar Einführung einer gesetzlichen 35-Stunden-Woche, sind wir nichts desto trotz weit entfernt.

Kämpferische Gewerkschaftspolitik!

Durchsetzen lassen sich ein angemessener Mindestlohn wie eine einhergehende Arbeitszeitverkürzung jedoch – wie die historischen und internationalen Erfahrungen zeigen – nur in breiter Mobilisierung und kämpferischem, zähem Ringen.

Wir fordern als KOMintern die AK- und Gewerkschaftsführung daher zu einer offensiven Mindestlohninitiative auf!

Solch eine Initiative kann in kämpferischer Perspektive:

  1. damit zugleich den in gewerkschaftlich zumeist schlecht organisierten Branchen Beschäftigten eine Lohnperspektive eröffnen
  2. den Organisationsgrad in diesen Sektoren erhöhen
  3. mit geeinter, solidarischer Kraft um unsere Arbeits- und Lebensinteressen kämpfen!
Wir fordern die längst überfällige Durchsetzung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich als ersten Schritt einer radikalen Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden!
Warum kein gesetzlicher Mindestlohn?

Mit einer gänzlich ungebundenen, den politisch-parlamentarischen Kräfteverhältnissen freigegebenen Regelung würde die künftige Mindestlohnentwicklung, zumal in Zeiten einer nachhaltigen Austeritäts-, Nulllohnrunden- und Rotstiftpolitik, direkt den künftigen Parlamentskonstellationen und Regierungen überantwortet.  
Eine andere, etwa an den Verbraucherpreisindex gebundene Variante, beinhaltet wie selbstverständlich die unausdrückliche Voraussetzung, daß die Mindestlohnquote am (erwirtschafteten) Volkseinkommen sich aufgrund der Produktivitätsentwicklung verteilungspolitisch verschlechtert, und würde in dieser Perspektive darin zugleich die gegebenen Klassenkräfteverhältnisse im Blick auf den Mindestlohn zementieren.
Unternehmer flüchten heutzutage aus den Kollektivverträgen, indem sie Werktätige in freien Dienstverträgen und Werkverträgen beschäftigen und sich somit neben dem Mindestlohn u.a. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie den bezahlten Urlaub sparen. Ja, das gesamte Arbeitsrecht ist darin außer Kraft gesetzt. Diese Arbeitsverhältnisse sind meist jedoch illegale Umgehungsverträge. Dieser KV-Flucht und Prekarisierung muß durch gewerkschaftliche Kämpfe entgegengetreten werden, statt durch ein prekäres, gesetzlich flankiertes Ausweichen von gewerkschaftspolitischem Agieren!
Mindestlöhne vernichten auch keine Arbeitsplätze, wie die Gegenpropaganda behauptet. Ganz im Gegenteil, weisen einschlägige Studien deutlich nach. Es glaubt doch niemand ernsthaft, dass die Gäste in den Nobelhotels bei Durchsetzung eines höheren Mindestlohns künftig ihre Betten selbst machen, dass am Flughafen das Gepäck nicht mehr kontrolliert würde oder die Passagiere ihr Gepäck selbst ins Flugzeug einladen. Es geht damit kein Arbeitsplatz verloren. Die Arbeit wird nur besser bezahlt!

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