KV-Handelsangestellte: Unter Wert verkauft!

Wie nach dem schmählichen Metaller KV-Abschluss letzter Woche zu befürchten war, zog nun auch der Handel in trauter Manier und „sozialpartnerschaftlichem“ Gleichschritt nach: abermals bloß läppische 1,5% auf die Gehälter. Hand mit Kleingeld

Freilich setzten der schwache gewerkschaftliche Organisationsgrad wie die Farce des Metaller- Abschlusses den gewerkschaftlichen Möglichkeiten im Handel bis zu einem gewissen Grad objektive Grenzen. Allerdings hätte es die gleichwohl bestehenden Möglichkeiten und mobilisierbaren Kräfte auszuschöpfen gegolten, anstatt sogleich kampflos in die Knie zu gehen.
Diese Gehaltskrümel für die rund 540.000 Beschäftigten dann aber auch noch in einen Erfolg ummünzen zu wollen, schlägt dem Fass vollends den Boden aus. Wie Gewerkschaftsverhandler Manfred Wolf allen Ernstes eine „große Genugtuung über den Abschluss“ zu empfinden vermag, bleibt sein Geheimnis. Ja, die maue Teuerungsabgeltung gar als einen Schritt „in Richtung eines kollektivvertraglichen Mindestlohns von 1.700 Euro brutto im Monat“ abzufeiern, zeugt von einer mit nahezu bewundernswürdiger Blindheit für die Interessen der Beschäftigten geschlagener und vorrangig dem „sozialpartnerschaftlichen“ Herrschaftssystem verpflichteter Abgehobenheit. No-na geht rein mathematisch jeder einzelne müde Cent auf den bisherigen Mindestlohn von 1.500 Euro in diese Richtung. Tatsächliche Schritte der Durchsetzung eines neuen Mindestlohns bedürften jedoch ganz anderen Charakters und Dimensionen!
Dieser Verstrickungen ins herrschende System dürften auch die besonders eilig durchgezogenen Abschlüsse dieses Herbstes dienen, unter Ausschluss der Beschäftigten an Grünen Tischen hinter verschlossenen Türen die Interessen der Arbeitenden billig feil zu bieten.
Ansonsten scheinen sich die Gewerkschaften mehr und mehr der lauen Volksweisheit zu verschreiben: „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, bild ich einen Arbeitskreis.“ Nachdem die der Forderung einer 6. Urlaubswoche für alle Angestellten nach 25 Jahren, auch bei „Arbeitgeber“wechsel (immerhin für rund 90% der Handelsangestellten anders unerreichbar), schon bei den letzten KV-Verhandlungen durch ein schlicht und knapp eingeworfenes „nicht tragbar“ seitens der Unternehmer-Vertreter vom Tisch gefegt wurde, gelang es den Gewerkschaftsverhandlern erneut nicht, sie zumindest ernsthaft auf die Agenda zu setzen. Dahingegen einigte man sich bei der Forderung nach voller Anrechnung der Karenzzeiten auf: einen weiteren Arbeitskreis…

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