Fünf Freisprüche für Rechtsradikale, zwei Schuldsprüche für Antifaschisten

wischmopHeute folgte das Gericht der ganzen Prozess-Farce um den Angriff der „Unsterblich“-Neonazis auf die KOMintern-Versammlung und die ATIGF im Oktober 2013 nun auch in seinen Urteilssprüchen – und gab damit der von der Staatsanwaltschaft betriebenen Täter-Opfer-Umkehrung statt.
Anstatt den Neonazi-Schlägermob für seine Attacke auf unsere Konferenz gerichtlich zu belangen und wegen Wiederbetätigung und Verhetzung zu verhandeln, erging – pikanter Weise just an Hitlers Geburtsdatum – an 5 der 7 Angeklagten von „Unsterblich“ ein Freispruch und wurde ein anderer lediglich wegen Hausfriedensbruchs verurteilt.
Jener „Unsterblich“-Angreifer, der damals einen unserer Aktivisten auf der Stiege krankenhausreif zusammengeschlagen hatte, wurde schuldig gesprochen – mit allerdings 14 Monaten bedingt für schlussendlich nur leichte Körperverletzung und Hausfriedensbruch jedoch mit viel zu mildem Urteil. Ansonsten ist die rechtsradikale Attacke und der versuchte Sturm unserer Versammlung und Räumlichkeiten für die Justiz als Bagatellakt abgetan.
Mit der Verurteilung zwei unserer KOMintern-Genossen zu je 12 Monaten bedingt wurde im Namen der Republik jedoch über das Verteidigungsrecht von AntifaschistInnen, eine solche Attacke zurückzudrängen und die rechten Recken dingfest zu machen, kriminalisiert.

Antifaschismus ist kein Verbrechen!
No pasaran!

Ausführliche Presseberichte:
* ORF
* Der Standard
http://www.jungewelt.de/2015/04-22/014.php
http://www.vice.com/alps/read/das-war-ein-gezielter-angriff-auf-antifaschistische-strukturen-911
http://lowerclassmag.com/2015/04/gruesse-aus-dem-binnenland-xx-skandalurteil-in-wien/
http://tvthek.orf.at/program/heute-oesterreich/4660163/heute-oesterreich/9614763
http://tvthek.orf.at/program/Wien-heute/70018/Wien-heute/9612585
 
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