Mindestlohn rauf – Arbeitszeit runter! (2)

KuchenNeue KOMintern-Kampagne (Teil 2):
Arbeitszeit runter!

Unternehmer flüchten heutzutage aus den Kollektivverträgen, indem sie im Rahmen von freien Dienstverträgen und Werkverträgen beschäftigen und sich somit neben dem Mindestlohn u.a. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie den bezahlten Urlaub sparen. Ja, das gesamte Arbeitsrecht ist darin außer Kraft gesetzt. Diese Arbeitsverhältnisse sind meist jedoch illegale Umgehungsverträge. Dieser KV-Flucht und Prekarisierung muß durch gewerkschaftliche Kämpfe entgegengetreten werden, statt durch ein prekäres, gesetzlich flankiertes Ausweichen von gewerkschaftspolitischem Agieren!
Mindestlöhne vernichten auch keine Arbeitsplätze, wie die Gegenpropaganda behauptet. Ganz im Gegenteil, weisen einschlägige Studien deutlich nach. Es glaubt doch niemand ernsthaft, daß die Gäste in den Nobelhotels bei Durchsetzung eines höheren Mindestlohns künftig ihre Betten selbst machen, daß am Flughafen das Gepäck nicht mehr kontrolliert würde oder die Passagiere ihr Gepäck selbst ins Flugzeug einladen. Es geht damit kein Arbeitsplatz verloren. Die Arbeit wird nur besser bezahlt!

Mehr Zeit für uns!
Aber damit ist es keinesfalls getan. Gleichzeitig bedarf es einer Arbeitszeitverkürzung. Während auf der einen Seite ein immer größeres Arbeitslosenheer entsteht, sollen der Perversität der Kapitallogik zufolge für jene, die noch in Arbeit stehen die Arbeitszeit gleichzeitig ausgedehnt (wie intensiviert) werden – mit zunehmender physischer und psychischer Belastung und deren Folgen. Die über 300 Mio.
Überstunden pro Jahr sind ein beredetes Zeichen dieser kapitalimmanenten Kehrseite der Medaille. Mit durchschnittlich über 40 tatsächlich geleisteten wöchentlichen Arbeitsstunden weist Österreich die zweithöchste Arbeitszeit im Euro-Raum auf.
Eine radikale Arbeitszeitverkürzung tut Not!
Die 35-Stunden-Woche, bereits 1983 als Produktivitätsabgeltung der Effektivierungen der vorangegangenen Jahrzehnte gefordert, ist, von ÖGB wie AK vielfach beschlossen, auch nach drei Jahrzehnten noch nicht durchgesetzt. Die gesetzliche Regelarbeitszeit liegt unverändert bei 40 Stunden. Zwar konnten seither etwa in der Metallindustrie eine kollektivvertragliche 38,5 Stundenwoche, in der
Mineralölindustrie oder weitgehend im Sozialbereich die 38-Stundenwoche durchgesetzt werden. Von einer flächendeckenden Arbeitszeitverkürzung, gar Einführung einer gesetzlichen 35-Stunden-Woche, sind wir nichts desto trotz weit entfernt. Mag Papier auch geduldig sein, die Werktätigen haben nicht die Zeit, untätig darauf zu warten!
Wir fordern:

  • Die längst überfällige Durchsetzung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich als ersten Schritt einer radikalen Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden

Dies würde Berechnungen zufolge auch etwa 180.000 Arbeitsplätze schaffen.
Kämpferische Gewerkschaftspolitik!
Durchsetzen lassen sich ein angemessener Mindestlohn wie eine einhergehende Arbeitszeitverkürzung jedoch, wie die historischen und internationalen Erfahrungen zeigen, nur in breiter Mobilisierung und kämpferischem, zähem Ringen.
In diesem Sinne fordern wir als KOMintern die AK- und Gewerkschaftsführung zu einer offensiven Mindestlohninitiative auf!
Diese Initiative kann in kämpferischer Perspektive damit zugleich den in gewerkschaftlich zumeist schlecht organisierten Beschäftigten eine Lohnperspektive eröffnen sowie den Organisationsgrad in diesen Sektoren erhöhen – und mit geeinter, solidarischer Kraft um unsere Arbeits-und Lebensinteressen kämpfen!
Klassenkampf macht´s möglich!
Zu Teil 1: Mindestlohn rauf!

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