Alle Macht den Konzernen? Beispiele aus der Sozial- und Arbeitswelt

Konzerne gegen Arbeitskämpfe:

2001: Der amerikanische Rohstoffkonzern „Noble Ventures“ verklagt in einem Investor-Staats-Verfahren aufgrund eines Arbeitskampfes die rumänische Regierung. „Noble Ventures“ hatte sich in Rumänien ein ehemaliges Staatsunternehmen unter den Nagel gerissen. Die massiven Proteste, Streiks und Betriebsbesetzungen der Beschäftigten gegen die Privatisierung haben der Optik des US-Konzerns zufolge jedoch das Investment verteuert. Vor diesem Hintergrund klagte „Noble Ventures“ die Bukarester Regierung, weil diese das Unternehmen nicht ausreichend vor Arbeitskämpfen gewarnt und „angemessen“ vor Streiks und Betriebsbesetzungen geschützt habe!

Konzerne gegen Mindestlöhne:

2012: Der französische Konzern „Veolia“ hat gegen Ägypten Klage wegen dessen Einführung eines Mindestlohns eingebracht. Dieser, wie das neue Arbeitsrechtspaket – zwei der wenigen Errungenschaften, die sich die ägyptischen Werktätigen 2011 erkämpft hatten – verursachten höhere Kosten und minimierten somit die Gewinnerwartung des Konzerns. Also ab vor den Kadi mit Mindestlohn und Arbeitsrecht!

Konzerne gegen Lohnzuschläge:

Die kanadische Gesellschaft „Centerra Gold Inc.“, im kirgisischen Goldbergbau-Geschäft aktiv, zerrt gegen die von der Regierung geplanten Lohnzuschläge für Minenarbeiter, die in großer Höhe arbeiten müssen (Zuschläge bei Minenarbeit über 4.000 m) Kirgisistan vor ein internationales Schiedsgericht, und beeinspruchte diese Schwerarbeiterregelung kurzerhand!

Konzerne gegen Antidiskriminierung:

2006: Italienische Investoren initiieren ein Schiedsverfahren gegen Südafrika und klagen gegen dessen verabschiedetes Bergbaugesetz, das eine Neuzuteilung aller Abbaulizenzen vorsah. Zu den neuen Konditionen der Regierung gehörten auch Kriterien der „Black Economic Empowerment“, die die Unternehmensanteile historisch benachteiligter Südafrikaner-Innen an der Ausbeutung der Bodenschätze auf 26% erhöhen sollte. Gegen diese Abtretung von einigen Unternehmensanteilen wurde flugs justiziell mobil gemacht, da diese Änderung einer „Enteignung gleichkäme“. 2010 sah sich Südafrika veranlasst, einem außergerichtlichen Vergleich zuzustimmen, und verzichtete darin auf die Abtretungs-Auflage. Um derartigen Konzern-Klagen hinkünftig zu entgehen, kündigte Südafrika 2013 seine bilateralen Investitionsschutzabkommen auf und stieg wie immer mehr Staaten aus derartigen Verträgen aus.

Konzerne gegen Preiskontrollen:

Die europäischen Wasserversorger „Suez“, „Vivendi“, „Anglian Water Group“ und „Aguas“, die die Wasserversorgung von Buenos Aires betrieben, verklagen die Regierung Argentiniens, weil diese in der schweren Wirtschaftskrise 2001/2002 mit Gebühren-Obergrenzen für grundlegende Dienstleistungen wie Strom, Gas und Wasser die BürgerInnen vor einer unkontrollierten Preisinflation schützen wollte (2002 von zuvor unter 1% auf 26% gesprungen). Das Konsortium brachte umgehend Klage gegen diese Preiskontrollen ein, weil sie eine Verletzung der „fairen und gerechten Behandlung“ ausmachten – und bekam recht! Unkontrollierte Preissteigerungen wären – ungeachtet ihrer sozialen Auswirkungen – notwendig, um die Wirtschaftlichkeit des Projekts zu sichern. Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung steht noch aus. Das Konzernkonsortium verlangt eklatante 1,2 Milliarden Euro….

Konzerne gegen öffentliches Eigentum & Arbeits- und Sozialgesetze:

Mit dem TiSA-Abkommen soll nicht „nur“ eine weitere, radikale „Öffnung der Dienstleistungsmärkte“ (von Finanzdienstleistungen, über Wasser- und Energiedienstleistungen bis zum Verkehrswesen, den Gesundheitsdiensten und Personaldienstleistungen) frei geschossen werden, und über genannte Sperrklauseln allen einmal veräußerten Einrichtungen und öffentlichen Diensten (von Stadtwerken, über Verkehrsbetriebe, Abwässerkanäle bis zu Kinderbetreuungseinrichtungen oder Gesundheits-, Kranken- und Pflegediensten) ein juristischer Riegel gegen eine Wieder-Inbesitznahme in öffentliches Eigentum vorgeschoben werden.
Das von den Konzernen verfochtene „Herkunftslandprinzip“ bezüglich der Entsendung und des Einsatzes eigener Arbeitskräfte zur Erbringung von Dienstleistungen in anderen Ländern würde darüber hinaus die Arbeits- und Sozialgesetze untergraben und aushebeln.

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