0,1% – 0,3% „eine deutliche reale Gehaltserhöhung“ ?

PromilleIn „sozialpartner“schaftlicher Einträchtigkeit feiern Wirtschaftskammer und Gewerkschaft den Handels-KV-Doppelabschluß für 2014 und 2015 wortident als „innovatives Ergebnis“. Am 13.11. schloss der Handel nunmehr für 530.000 Beschäftigte mit einer Anhebung der Gehälter von 2,5% bzw. 2,55% (für Gehälter bis 1.850,- Euro) für 2014 und einem Aufschlag von 0,4% auf den Verbraucherpreisindex für 2015 ab.
Dabei gingen die GewerkschaftsverterInnen zunächst durchaus couragierter in die Verhandlungen: Mit einer Gehaltsforderung von 3,4% wie der gleichzeitigen Forderung nach einem Mindestgehalt von 1.500,- Euro für alle Handelsangestellte ab diesem Jänner visierten sie eine zumindest real zu nennende Gehaltserhöhung an. Das Ergebnis hingegen ist mehr als nur ernüchternd. Zwar gelang es der GPA-djp, das erstrebte Mindestgehalt kollektivvertraglich zu verankern – jedoch mitnichten wie gerade in dieser Niedriglohnbranche längst überfällig und notwendig mit sofortiger Wirkung, sondern in einem sich über den Doppelabschluss erstreckenden Zweijahresschritt: 50,- Euro auf das bisherigen Mindestgehalt von 1.400,- Euro heuer, und abermals 50,- Euro ab 1.1.2015.
Bei einer den Verhandlungen zunächst übereinstimmend zugrunde gelegten Inflationsrate von 2,3%, von der GPA-djp in der zweiten Verhandlungsrunde auf 2,4% nachjustiert, bedeuten die 2,5% resp. 2,55% bzw. der sich aus der Mindestgehaltsfestlegung ergebende Schnitt von 2,7% eine durchschnittliche „Reallohnerhöhung“ um 0,1% resp. 0,15% bzw. 0,3%. Und nächsten Herbst gibt’s einen Nachschlag von ganzen 0,4% auf den Verbraucherpreisindex!
An geradezu bittere Realsatire grenzt vor diesem Hintergrund die Erklärung der GPA-djp damit „sichergestellt“ zu haben, „dass es sowohl 2014 als auch 2015 eine deutliche reale Gehaltserhöhung für alle Beschäftigten im Handel geben wird“.
Hat man noch Worte? Eine nominelle „Reallohnerhöhung“ zwischen 0,1% und 0,4% im Verlaufszeitraum der nächsten beiden Jahre ernstlich als „deutliche reale Gehaltserhöhung“ verbuchen zu wollen.
Legt man dem Abschluss die tatsächliche Teuerung bei Nahrungsmitteln, Wohnen und Energie, bei 4% liegend, zugrunde, schlossen die GPA-djp-Verhandler mit einem glatten Reallohnverlust ab.
Stellt man dazu noch in Rechnung, dass die wichtigsten Preise den Gehältern, nicht zuletzt jenen in den Niedriglohnbranchen wie dem Handel, schlicht davongelaufen sind – so verteuerten sich die Nahrungsmittel seit dem Jahr 2000 um 35%, Alkohol und Tabak um 45% und Wohnen&Energie um 44%, während die Nettolöhne um ledigliche 20% stiegen –, muss man den Cent nicht erst zweimal umdrehen, um die ganze Chuzpe dieses Abschlusses erwägen zu können.
Und auch der Weg zu diesem Nullkommaetwas-Abschluss lässt uns wie die Beschäftigten nicht weniger Kopfschütteln. Die zweite KV-Runde wurde seitens der Gewerkschaft wegen des lächerlichen, gebotenen 0,35% Aufschlags auf den Verbraucherpreisindex für 2015 noch zurecht ohne Ergebnis abgebrochen. Um der Forderung nach einer „ordentlichen, realen Gehaltserhöhung“ gewerkschaftlichen Nachdruck zu verleihen, leitete die GPA-djp daraufhin denn auch einen bundesweiten Aktionstag ein und kündigte parallel an, „Vorbereitungen für Maßnahmen“ zu treffen, sollten sich die Handelsunternehmer in Bezug auf den Abschluss zum 1.1. 2015 nicht noch deutlich bewegen. 0,5 Promille später schlugen die Verhandler bei 0,4% ein…
Dabei wiesen die beiden Chefverhandler der GPA-djp, nicht zuletzt darin ihre Doppellosung „mehr Gehalt und mehr Urlaub“ begründend, vor Verhandlungsbeginn noch selbst auf die gute Lage des Handels hin. Und in der Tat, „die prophezeite Krisenentwicklung findet im Handel nicht statt, wenngleich sich aufgrund des geringeren Nachfragezuwachses der Wettbewerb verschärft.“ Nur: höhere Gehälter für alle Beschäftigten einer Branche berühren weder die Konkurrenzsituation, noch gibt diese den Maßstab für eine kämpferische Interessensvertretung ab. Maßstäblich ist demgegenüber, dass es was nachzuholen gegeben hat und es für die Einkommens- und Lebensinteressen der über einer halben Mio. Handelsangestellten einer kräftigen Gehaltserhöhung bedurft hätte.
Die zweite Hauptforderung – die sechste Urlaubswoche für alle Angestellten nach 25 Jahren, auch bei Arbeitergeberwechsel (immerhin für rund 90% der Handelsangestellten anders unerreichbar) –war schon nach der ersten KV-Runde durch ein schlicht und knapp eingeworfenes „nicht tragbar“ seitens der Unternehmer-Vertreter sogleich sang und klanglos vom Tisch gefegt.
Freilich setzten der schwache gewerkschaftliche Organisationsgrad und das schmähliche Ende wie Ergebnis der Metaller-KV-Auseinandersetzungen den gewerkschaftlichen Möglichkeiten im Handel bis zu einem gewissen Grad objektive Grenzen.
Allerdings, eine als Protesttag titulierte Flugblattverteilungsaktion als höchste „Kampf“form vermag natürlich nicht einmal, die gleichwohl bestehenden Möglichkeiten und mobilisierbaren Kräfteverhältnisse auch nur den Hauch auszuschöpfen.
Diese Bodenlosigkeit dann aber auch noch in einen gewerkschaftlichen Erfolg umzumünzen und den Bruch mit der bisherigen und alles andere denn unbegründeten Kollektivvertragspraxis jährlicher KV-Auseinandersetzungen als „innovativen“, „richtungsweisenden Gehaltsabschluss“ anzudemonstrieren, zeugt schon von einem gerüttelt Maß an „sozialpartner“schaftlichen Denkeinstellung und Integrationismus – und beweist einmal mehr:
Durchsetzen lassen sich kräftige Lohnerhöhungen und Arbeitszeitregelungen im Interesse der Beschäftigten nur in breiter Mobilisierung und gewerkschaftlichen Kämpfen auf Boden einer sich der „sozialpartner“schaftlichen Orientierung entwindenden autonomen Strategiebildung im Interesse der Arbeitenden.
Klassenkampf macht’s möglich!
 

Ähnliche Beiträge

Gefällt dir dieser Beitrag?

Via Facebook teilen
Via Twitter teilen
Via E-Mail teilen
Via Pinterest teilen